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GSVG: Neuordnung der Pflichtversicherung
• GSVG: Neuordnung der Pflichtversicherung
SV Aktuell 1/Februar 2000, 3 f.
Kurze Darstellung der Neuordnung bei Dentisten, Journalisten, Tierärzten, Wirtschaftstreuhändern und Künstlern. Auf Seite 6 findet sich der Informationskasten „Künstlerhilfefonds reduziert". Der Fonds übernimmt für hauptberuflich tätige bildende Künstler die Hälfte der vorgeschriebenen GSVG-Pensionsversicherungsbeiträge nur noch, wenn die monatlichen Einkünfte und Hinzurechnungsbeträge (vorgeschriebene SV-Beiträge, Investitionsfreibetrag) den Grenzbetrag von 11.800 S nicht überschreiten. Der Wert für 1999 lag mit 17.200 S noch deutlich höher.