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ASoK 4, April 2000, Seite 145

Einbeziehung von mit dem Belastungsprozentsatz versteuerten Nachzahlungen in die Veranlagung (§§ 67 Abs. 8 lit. a, 67 Abs. 9, 41 Abs. 4 EStG)

Dr. Wolfgang Höfle

Einbeziehung von mit dem Belastungsprozentsatz versteuerten Nachzahlungen in die Veranlagung (§§ 67 Abs. 8 lit. a, 67 Abs. 9, 41 Abs. 4 EStG)

; ARD 5098/13/2000.

Für die Regelung, dass bei der Veranlagung mit dem Belastungsprozentsatz versteuerte Nachzahlungen außer Ansatz zu bleiben haben, besteht vor allem im Hinblick auf jene Fälle keine sachliche Rechtfertigung, in denen der Arbeitnehmer im Jahr des Zuflusses der Nachzahlung kein Einkommen oder nur mehr steuerfreies Arbeitslosengeld bezieht, wodurch die Nachzahlung bei einer Versteuerung nach dem Tarif im Jahr des Zuflusses zu einer geringeren Steuerbelastung führen würde.

Anm.:Aufgehoben wird die Wortfolge „sowie die Tariflohnsteuer des Abs. 8" in § 67 Abs. 9 EStG mit . Man darf gespannt sein, ob und wie der Gesetzgeber tätig wird bzw. welche Konsequenzen das für die Besteuerung von Pensionsabfindungen haben wird.

Rubrik betreut von: VON DR. WOLFGANG HÖFLE
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