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OGH: Insolvenzausfallgeld / Verlassenschaftskurator
• 1. Ein Rekurs gegen die Zurückweisung eines Antrages auf Einholung einer Vorabentscheidung ist unzulässig, sodass dieser zurückzuweisen ist.
• 2. Aus dem eindeutigen Wortlaut des Art. 2 Abs. 2 der Richtlinie des Rates 80/987/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten über den Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers ergibt sich, dass der in der Richtlinie verwendete Arbeitnehmerbegriff ausschließlich nach innerstaatlichem Recht zu beurteilen ist. Danach können leitende Angestellte nur dann nicht vom Geltungsbereich der Richtlinie ausgeschlossen werden, wenn sie vom nationalen Recht als Arbeitnehmer qualifiziert werden und nicht im Abschnitt I des Anhangs der Richtlinie genannt sind.
• 3. Hatte eine bei ihrem Ehegatten angestellte Ehegattin das Unternehmen nach Ableben des Ehegatten als Verlassenschaftskuratorin fortzuführen, hatte sie die Gesamtorganisation inne und war jedenfalls im ordentlichen Wirtschaftsbereich keiner weiteren Weisung oder Einschränkung durch das Verlassenschaftsgericht unterworfen, so war sie für die Unternehmensentscheidungen verantwortlich und hatte deshalb Unternehmerfunktion.
S. 152• 4. Einem vor Konkurseröffnung als ...