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ASoK 4, April 2000, Seite 145

Höhe der Ausgleichstaxe (§ 9 Abs. 2 BehEinStG)

Dr. Wolfgang Höfle

Höhe der Ausgleichstaxe (§ 9 Abs. 2 BehEinStG)

BGBl. II Nr. 24/2000 v. .

Die Ausgleichstaxe wurde für das Kalenderjahr 2000 mit 2.050 S monatlich festgelegt (für jede einzelne Person, die zu beschäftigen wäre).

Rubrik betreut von: VON DR. WOLFGANG HÖFLE
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