Die Rechtsnachfolge im Abgaben- und Verwaltungsrecht
1. Aufl. 2026
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Michael Lang
1. Zivilrecht versus Ertragsteuerrecht
Die Verlassenschaft wird im Zivilrecht und im Ertragsteuerrecht unterschiedlich behandelt:
Im bürgerlichen Recht setzt der Erwerb einer Erbschaft das Erbrecht, die Erbantrittserklärung und die Einantwortung voraus [...]. Der Erwerb der Erbschaft durch den Erben vollzieht sich schrittweise, im Wesentlichen in drei Stadien - Erbanfall, Erbantrittserklärung und Einantwortung [...]. Die Einantwortung - nach § 797 ABGB die Übergabe des Nachlasses in den rechtlichen Besitz des Erben - bewirkt den Rechtsübergang auf den Erben eo ipso [...]. Für den Zeitraum zwischen dem Tod des Verstorbenen und der Einantwortung kennt das bürgerliche Recht die Rechtsfigur des ruhenden Nachlasses (§ 531 ABGB - hereditas iacens).
Im Zivilrecht ist - wie der VwGH selbst betonte - ausschlaggebend,
dass die Rechtssubjektivität des ruhenden Nachlasses, der nach herrschender Meinung als juristische Person angesehen wird (vgl. z.B. Ostheim, Zur Rechtsfähigkeit von Verbänden im Österreichischen bürgerlichen Recht, 27 f; Kralik-Ehrenzweig aaO, 26; Koziol-Welser, aaO, 390) jedenfalls so weit reicht, dass dieser Träger von Rechten und Pflichten sein kann. Der ruhende Nachlass ist somit, solan...