Die Rechtsnachfolge im Abgaben- und Verwaltungsrecht
1. Aufl. 2026
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1. Allgemeines
1.1. Einleitung
Im Unterschied zum Privatrecht, sei es im ABGB oder im Unternehmens- bzw Gesellschaftsrecht, fehlen im öffentlichen Recht umfassende grundsätzliche Bestimmungen betreffend die Voraussetzungen und die Rechtsfolgen einer Gesamt- oder Einzelrechtsnachfolge in öffentlich-rechtliche Rechtspositionen (Rechtsverhältnisse).
Während die Rechtsprechung des VwGH schon früh davon ausging, dass unter bestimmten Voraussetzungen eine Rechtsnachfolge in im öffentlichen Recht begründete Rechtspositionen möglich ist, scheinen demgegenüber Stimmen in der Literatur nach wie vor überwiegend der Meinung zuzuneigen, dass bei Fehlen ausdrücklicher gesetzlicher Regelungen die Möglichkeit der Rechtsnachfolge auf bestimmte Bereiche beschränkt sei, nämlich auf sog dingliche Rechte oder dingliche Pflichten oder auf vermögensrechtliche Ansprüche und Verpflichtungen (zB Geldleistungen).
In einigen Gesetzen finden sich ausdrückliche Regelungen über die Rechtsnachfolge in öffentlich-rechtliche Rechte und Pflichten. Im Folgenden soll anhand einiger Beispiele (lediglich) in Grundzügen erörtert werden, ob diesen gesetzlichen Regelungen eine bloß deklarative Bedeutung zukommt, diese Regelungen a...