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Die Rechtsnachfolge im Abgaben- und Verwaltungsrecht
Holoubek/Lang (Hrsg)

Die Rechtsnachfolge im Abgaben- und Verwaltungsrecht

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-7073-5516-1

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Dokumentvorschau
Die Rechtsnachfolge im Abgaben- und Verwaltungsrecht (1. Auflage)

1. Einleitung

Unter Rechtsnachfolge versteht man im allgemeinen Zivilrecht die Übertragung von Rechten, Pflichten und/oder Rechtsverhältnissen von einem Rechtssubjekt (Rechtsvorgänger) auf ein anderes Rechtssubjekt (Rechtsnachfolger). Von dieser Definition ausgehend kann dem Begriff der „Rechtsnachfolge“ eine Vielzahl von Sachverhalten unterstellt werden. Das macht eine Einschränkung des Themas erforderlich, um den Rahmen des Beitrags nicht zu sprengen.

Zu diesem Zweck kann auf die arbeitsrechtliche Seite des Themas zurückgegriffen werden: Bei „Rechtsnachfolge im Arbeitsrecht“ denkt man typischerweise an die Rechtsnachfolge in den Arbeitsvertrag (Arbeitsvertragsübernahme), insbesondere beim Betriebsübergang. Da sich auch außerhalb des Arbeitsrechts die Frage stellt, unter welchen Umständen ein Rechtssubjekt in das Vertragsverhältnis eines anderen Rechtssubjekts nachfolgen kann, geht es im Folgenden um die Vertragsübernahme im Zivil- und Arbeitsrecht.

S. 22. Vertragsübernahme

2.1. Grundsätzliches

Bei der Vertragsübernahme wird die gesamte vertragliche Stellung einer Partei (Altpartei) mit allen Rechten und Pflichten auf eine andere Partei (Neupartei) übertragen. Die Altpartei scheidet dabei ...

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