Die Rechtsnachfolge im Abgaben- und Verwaltungsrecht
1. Aufl. 2026
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Alice Lea Nikolay-Ullreich
1. Einleitung und Abgrenzung
Die Rechtsnachfolge im öffentlichen Recht - und damit auch im besonderen Verwaltungsrecht bzw im öffentlichen Wirtschaftsrecht - wird bereits in einigen Beiträgen dieses Sammelbandes detailliert untersucht. Vor diesem Hintergrund erhält der nachfolgende Beitrag einen speziellen Zuschnitt: Es werden Beispiele aus Verwaltungsmaterien gewählt, die sich vom „klassischen“ Verwaltungsrecht, wo typischerweise der Einzelne dem Staat im Rahmen eines bescheidmäßig zu erledigenden Verwaltungsverfahrens gegenübersteht, unterscheiden. Zuerst wird der Fall in den Blick genommen, dass das Materiengesetz Vorgänge der Privatwirtschaftsverwaltung regelt, konkret die Vergabe öffentlicher Aufträge. Außerdem wird - ausgehend von dem regelmäßig bezogenen Grundsatz, wonach es keine Nachfolge in verwaltungsstrafrechtliche Pflichten gibt - überlegt, ob eine Rechtsnachfolge dann möglich ist, wenn es um Pflichten im ZusamS. 182menhang mit im öffentlichen Wirtschaftsrecht vorgesehenen verwaltungsstrafähnlichen Sanktionen geht. Damit sind Fälle von Geldbußen angesprochen, die regelmäßig in unionsrechtlich beeinflussten Materien des besonderen Verwaltungsrechts vo...