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Die Rechtsnachfolge im Abgaben- und Verwaltungsrecht
Holoubek/Lang (Hrsg)

Die Rechtsnachfolge im Abgaben- und Verwaltungsrecht

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-7073-5516-1

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Dokumentvorschau
Die Rechtsnachfolge im Abgaben- und Verwaltungsrecht (1. Auflage)

Florentina Rosner

S. 421. Gesamtrechtsnachfolge bei natürlichen Personen

In der Fachliteratur erfolgt die Auseinandersetzung mit der Gesamtrechtsnachfolge im öffentlichen Recht vornehmlich unter dem Aspekt juristischer Personen und wird vor diesem Hintergrund näher analysiert. Eine Gesamtrechtsnachfolge im öffentlichen Recht bei natürlichen Personen scheint es dahingegen nur in einem erbrechtlichen Sinn nach § 547 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) zu geben.

1.1. Gesamtrechtsnachfolge im erbrechtlichen Sinn

Unter einer Gesamtrechtsnachfolge im Erbrecht versteht man die Rechtsnachfolge, bei der ein Universalsukzessor oder Gesamtrechtsnachfolger vermögensrechtlich an die Stelle des Verstorbenen tritt. Dabei bezieht sich die Gesamtrechtsnachfolge, anders als die Einzelrechtsnachfolge, die nur einzelne Vermögensstücke betrifft, auf das gesamte Vermögen oder einen quotenmäßig bestimmten Teil desselben. Der Erbe tritt mit Einantwortung uno actu vollständig in die Rechtsposition, also in alle vererblichen Rechte und Pflichten, des Verstorbenen ein. Dadurch haftet er auch für seine Schulden. Das regelt insbesondere § 547 ABGB, der besagt, dass „der Erbe der Rechtsposition der Verlassenschaft“ mit der Einantwortung nachfolgt. Der Erbe erwirbt da...

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