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iFamZ 4, August 2025, Seite 240

„Widersetzen“ des Kindes iSd Art 13 Abs 2 HKÜ

iFamZ 2025/162

Robert Fucik

Art 13 HKÜ

Die vier Kinder des Antragstellers und der Antragsgegnerin sind ungarisch/polnische Doppelstaatsbürger, wurden in Österreich (W.) geboren und lebten dort bis Februar 2022. Seit dem Schuljahr 2021/2022 waren die drei älteren schulpflichtigen Kinder zum häuslichen Unterricht in Österreich angemeldet. Der Sohn (das jüngste Kind) besuchte den Kindergarten. Aufgrund der „drohenden Corona Impfpflicht“ und der Tatsache, dass sich der Vater um seine Mutter in Ungarn kümmern wollte, übersiedelte die Familie Anfang März 2022 nach Ungarn, lebte dort von März 2022 bis Juli 2023 zusammen mit der Mutter des Vaters in einem Haus mit Garten. Die Kinder besuchten in Ungarn die Schule bzw den Kindergarten. Österreich besuchten sie zu Weihnachten 2022, zu Ostern 2023 und im Juni 2023 zur Externistenprüfung. Die Mutter wollte nicht in Ungarn bleiben. Es steht aber nicht fest, dass der Vater im Sommer 2022 eine Rückkehr der gesamten Familie nach Österreich in Aussicht stellte. Über die Frage, wo zukünftig der Lebensmittelpunkt sein solle, erzielten die Eltern kein Einvernehmen. Am (während der Durchreise) begab sich die Mutter mit den Kindern in Österreich in ein F...

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