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iFamZ 4, August 2025, Seite 178

Das Verhältnis der mediatorischen Verschwiegenheitspflicht zum Schutz des Kindeswohls

Lukas Gottschamel

Während Mediationen kommen ua auch sensible Informationen hervor, was für die Konfliktklärung essenziell sein kann. Um Parteien dabei zu unterstützen, sich in die Konfliktklärung einzubringen, sind eingetragene Mediator:innen grundsätzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Dieser Beitrag untersucht die Frage, ob die Verschwiegenheitspflicht absolut besteht. Besonderer Fokus liegt auf dem Verhältnis der Verschwiegenheitspflicht zum Schutz des Kindeswohls.

I. Hinführung

Dieser Aufsatz widmet sich der genaueren Untersuchung einer zentralen Norm des Mediationsrechts und wie diese im Verhältnis zu einem zentralen Prinzip der Rechtsordnung steht. Es geht um das Verhältnis der mediatorischen Verschwiegenheitspflicht zum Schutz des Kindeswohls. Der Bedarf der Klärung dieser Frage stellte sich konkret aufgrund der Erstellung eines Kindesschutzkonzepts für mediatorische Tätigkeit im Bildungswesen. Die Beispiele für mögliche Szenarien der Informationsweitergabe durch Mediator:innen zum Schutz des Kindeswohls stammen daher aus diesem schulischen Kontext. Dabei sind auch andere Konstellationen gut denkbar.

Es kann für Mediator:innen zur Situation kommen, dass sie während einer Mediation Informati...

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