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iFamZ 4, August 2025, Seite 187

Aktien aus Mitarbeiterbeteiligung als Teil der Unterhaltsbemessungsgrundlage

iFamZ 2025/127

§ 231 ABGB

Ungeachtet des Umstands, dass die endgültige Steuerfreiheit dafür erst nach fünf Jahren bzw bei Beendigung des Dienstverhältnisses zugutekommt, sind Zuwendungen des Arbeitgebers für Zukunftssicherung und aus der Abgabe von Mitarbeiterbeteiligungen in die aktuelle Unterhaltsbemessungsgrundlage einzubeziehen.

Rubrik betreut von: Matthias Neumayr
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