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Aktien aus Mitarbeiterbeteiligung als Teil der Unterhaltsbemessungsgrundlage
iFamZ 2025/127
Ungeachtet des Umstands, dass die endgültige Steuerfreiheit dafür erst nach fünf Jahren bzw bei Beendigung des Dienstverhältnisses zugutekommt, sind Zuwendungen des Arbeitgebers für Zukunftssicherung und aus der Abgabe von Mitarbeiterbeteiligungen in die aktuelle Unterhaltsbemessungsgrundlage einzubeziehen.