Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Verfahrenshilfeantrag zur Erhebung eines Rekurses im Unterhaltsverfahren
iFamZ 2025/130
Stellt der Vater innerhalb der 14-tägigen Rekursfrist einen Antrag auf Verfahrenshilfe zur Erhebung eines Rekurses gegen die erstgerichtliche Unterhaltsfestsetzung, wird die Rekursfrist unterbrochen; sie beginnt erst mit der Rechtskraft der den Verfahrenshilfeantrag abweisenden Entscheidung neu zu laufen. Ein bereits vor Abweisung des Verfahrenshilfeantrags ohne Rechtsanwalt eingebrachter Rekurs ist daher rechtzeitig.