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ASoK 1, Jänner 2004, Seite 031

OGH: KV Hotel-/Gastgewerbe

Der Entfall des im Kollektivvertrag für Arbeiter im Hotel- und Gastgewerbe für Lehrlinge vorgesehenen Dienstkleidungspauschales bei Zurverfügungstellung und Reinigung von Dienstkleidung ist nur auf Grund einer schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Lehrberechtigten und dem Lehrling zulässig, die für den Lehrling günstiger ist als die Zahlung des Dienstkleidungspauschales. - (Punkt 7 h Rahmenkollektivvertrag für Arbeiter im Hotel- und Gastgewerbe)

( 9 Ob A 220/02 x)

Rubrik betreut von: VON DR. EDITH MARHOLD-WEINMEIER
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