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OGH: Kollektivvertrag Industrie
• 1. Es steht den Kollektivvertragspartnern nicht nur frei, die Bedingungen für einen Anspruch der Arbeitnehmer auf Sonderzahlungen festzulegen, es steht ihnen auch frei, das Ausmaß des Anspruches auf Urlaubsgeld von der Dauer der absolvierten Dienstzeit innerhalb jener Periode, für die die Sonderzahlung gewährt wurde, abhängig zu machen. Der Kollektivvertrag kann demzufolge auch die Rückzahlung aliquoter Teile des zunächst voll ausgezahlten Urlaubsgeldes vorsehen.
• 2. Die Rechtmäßigkeit der Statuierung einer Rückzahlungspflicht wurde fallbezogen bereits bei ungerechtfertigter Entlassung eines Arbeitnehmers und bei einvernehmlicher Auflösung des Arbeitsverhältnisses anerkannt.
• 3. Werden im Laufe eines Jahres Sonderzahlungen geleistet, die grundsätzlich für das ganze Jahr gebühren, jedoch zu einem früheren Zeitpunkt als dem Jahresende fällig werden, muss sich der Arbeitnehmer darüber im Klaren sein, dass ihm dieser Betrag unter der entsprechenden Zweckwidmung nur zusteht, wenn das Arbeitsverhältnis das ganze Jahr dauert, und dass bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Jahresende im Sinne einer Aliquotierung ein Teil dieses Betrages gegen später fällig werdende Ansprüche aufger...