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ASoK 1, Jänner 2004, Seite 009

Kündigung eines Behinderten

Spezielle Schutzbestimmungen sind zu beachten

Dr. Hans Trattner

Behinderte unterliegen besonderen Schutzbestimmungen. Im Arbeitsrecht hat der Behinderte - wohl auch mit Recht - eine gewisse bevorzugte Stellung. Ein eigenes Gesetz, nämlich das Behinderteneinstellungsgesetz vom , BGBl. Nr. 22/1970, behandelt die Rechtsstellung des Behinderten in einem Betrieb. Vor allem die Auflösung eines Dienstverhältnisses ist nicht ganz einfach, denn ein Behinderter unterliegt einem besonderen Kündigungsschutz. Im Folgenden wird auf die Voraussetzungen und Möglichkeiten einer Kündigung näher eingegangen.

1. BehinderteBegünstigte Behinderte im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes sind österreichische Staatsbürger mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 %.

Den österreichischen Staatsbürgern sind gleichgestellt EWR-Staatsbürger sowie aufenthaltsberechtigte Flüchtlinge, denen Asyl gewährt wurde, ebenfalls mit einem Behinderungsgrad von mindestens 50 %.

S. 010Nicht als begünstigte Behinderte gelten Personen, die

• sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden,

• das 65. Lebensjahr überschritten haben und nicht in Beschäftigung stehen,

• nach bundes- oder landesgesetzlichen Vorschriften Geldleistungen wegen dauernder Erwerbs-(Berufs)unfähigkeit bzw. Ruhegenüsse oder Pensionen aus dem Versicherungsfall des Alters beziehen ...

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