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ASoK 1, Jänner 2004, Seite 025

VfGH: Das ÖBB-Pensionsgesetz ist nicht verfassungswidrig

In einem viel beachteten Erkenntnis (G 298/02 u. a.) hat der Verfassungsgerichtshof am die ÖBB-Pensionsreform 2001 für verfassungskonform befunden: Zwar greife das in Prüfung gezogene Bundesbahn-Pensionsgesetz (BGBl. I Nr. 86/2001 i. d. F. BGBl. I Nr. 119/2002), das frühere einzelvertragliche Regelungen betreffend Pensionsierungsmodus und Pensionsansprüche von Eisenbahnern ersetzt, in das Eigentumsrecht der ÖBB-Bediensteten sowie der ÖBB selbst ein, doch liege diese Eigentumsbeschränkung im öffentlichen Interesse (vor allem diene sie der Reduzierung der aus der Tragung des Pensionsaufwandes resultierenden finanziellen Belastung des Bundes) und sei im Lichte des Vertrauensschutzes auch verhältnismäßig. Der Entscheidung der Höchstrichter wird vor dem Hintergrund der von der Bundesregierung geplanten umfassenden Harmonisierung der Pensionssysteme von Kommentatorenseite politisch große Bedeutung beigemessen.

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