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ASoK 1, Jänner 2004, Seite 024

Zukunftssicherung, Pensionszusage, Gehaltsumwandlung

Dr. Wolfgang Höfle

Zukunftssicherung, Pensionszusage, Gehaltsumwandlung (§§ 3, 25, 26 EStG)

www.bmf.gv.at: : Änderung der LStR 2002, Rz. 81-81 e, 648 a, 663, 759.

Alle, die sich mit Zukunftssicherung bzw. betrieblicher Altersvorsorge beschäftigen, bekommen durch die Richtlinien neue „Nüsse zum Knacken":

Handlungsbedarf gibt es auch bei zum bereits bestehenden Verträgen. Die Versicherungspolizze bzw. -bestätigung ist spätestens am beim Arbeitgeber zu hinterlegen, um die Steuerbefreiung des § 3 Abs. 1 Z 15 lit. a EStG nicht zu gefährden.

Eine Pensionszusage im Sinne einer steuerpflichtigen Gehaltsumwandlung (§ 25 EStG) liegt auch dann vor, wenn die zugesagte Pension nicht durch den Arbeitgeber selbst, sondern durch eine Versicherung ausgezahlt wird, für die der Arbeitgeber Prämien erbringt.

Da bisher eine „In-Kraft-Tretens"-Bestimmung gefehlt hat, ist es positiv, dass das BMF zur Gehaltsumwandlung bei Pensionskassen-Modellen (§ 26 Z 7 EStG) anmerkt, dass Gehaltsumwandlungen vor dem dauerhaft Arbeitgeberbeiträge bleiben (somit erst steuerpflichtig bei Auszahlung durch die Pensionskasse).

Bei der Frage, wann bei vom Arbeitgeber für den Arbeitnehmer bezahlten Versicherungsprämien steuerlich ein Zufluss anzunehmen ist, hat das BMF die jüngste Rechtsprechung...

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