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OGH: Personenschäden / Fahrlässigkeit
• 1. Bei der Beurteilung der Frage, ob der Dienstgeber grob fahrlässig gehandelt habe, ist trotz § 334 Abs. 3 ASVG das Verhalten des Versicherten mit zu berücksichtigen.
• 2. Die Unterlassung der gebotenen Absicherung des Auslaufbereiches einer für die Kühlschrankproduktion installierten Vakuum-Ziehmaschine indiziert i. V. m. der mangelnden Einschulung des Geschädigten grobe Fahrlässigkeit.
• 3. Ob im konkreten Fall der Arbeitsinspektor die Gefahrenquelle erkannte, ist nicht maßgeblich, wenn der Betriebsratsvorsitzende des Arbeiterbetriebsrates sowohl den Arbeitsinspektor als auch den Arbeitgeber dezidiert darauf hingewiesen hat, dass die mangelnde Sicherung der Auslauföffnung der Maschine gefährlich sei, jedoch mit seinen konkreten Vorschlägen für Sicherungsmaßnahmen erfolglos blieb. - (§ 334 Abs. 3 ASVG)
( 8 Ob A 26/03 m)