zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ASoK 1, Jänner 2004, Seite 31

OGH: Personenschäden / Fahrlässigkeit

1. Bei der Beurteilung der Frage, ob der Dienstgeber grob fahrlässig gehandelt habe, ist trotz § 334 Abs. 3 ASVG das Verhalten des Versicherten mit zu berücksichtigen.

2. Die Unterlassung der gebotenen Absicherung des Auslaufbereiches einer für die Kühlschrankproduktion installierten Vakuum-Ziehmaschine indiziert i. V. m. der mangelnden Einschulung des Geschädigten grobe Fahrlässigkeit.

3. Ob im konkreten Fall der Arbeitsinspektor die Gefahrenquelle erkannte, ist nicht maßgeblich, wenn der Betriebsratsvorsitzende des Arbeiterbetriebsrates sowohl den Arbeitsinspektor als auch den Arbeitgeber dezidiert darauf hingewiesen hat, dass die mangelnde Sicherung der Auslauföffnung der Maschine gefährlich sei, jedoch mit seinen konkreten Vorschlägen für Sicherungsmaßnahmen erfolglos blieb. - (§ 334 Abs. 3 ASVG)

( 8 Ob A 26/03 m)

Rubrik betreut von: VON DR. EDITH MARHOLD-WEINMEIER
Daten werden geladen...