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ASoK 1, Jänner 2004, Seite 028

OGH: Vertragsbedienstete / KHM

1. Die vom Kunsthistorischen Museum mit dem Museum für Völkerkunde und dem österreichischen Theatermuseum (in der Folge: KHM) übernommenen ehemaligen Vertragsbediensteten des Bundes, die einer der Entlohnungsgruppen a bis e oder p1 bis p5 angehörten und nicht in den Kollektivvertrag für das KHM als wissenschaftliche Anstalt des öffentlichen Rechtes des Bundes (kurz: Kollektivvertrag) übergetreten sind, können gem. § 89 VBG 1948 i. d. F. der Dienstrechts-Novelle 2002 bzw. des Deregulierungsgesetzes - Öffentlicher Dienst 2002 ab durch schriftliche Erklärung rechtswirksam ihre Überleitung in die Entlohnungsschema v oder h des VBG 1948 bewirken.

2. Die ehemaligen Vertragsbediensteten des Bundes, deren Arbeitsverhältnisse vom KHM übernommen wurden und die wirksam in das Entlohnungsschema v und h optieren, haben Anspruch auf eine Pensionskassenvorsorge entsprechend § 78 a VBG.

3. Die ehemaligen Vertragsbediensteten des Bundes, deren Arbeitsverhältnisse vom KHM aus Anlass des Betriebsüberganges am übernommen wurden und die nicht in den Kollektivvertrag übergetreten sind, hatten für die Zeit vom bis zum Anspruch darauf, dass

a) einer ihnen allenfalls gebührenden Abfertigung der Entgeltbegriff des AngG zu Grunde geleg...

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