Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einstweiliger Ehegattenunterhalt und Anrechnung eines fiktiven Mietwerts
iFamZ 2022/118
Eine fiktive Mietersparnis ist auch dann als Naturalunterhalt anzurechnen, wenn der Unterhaltsschuldner nur Miteigentümer der dem Unterhaltsberechtigten zur Verfügung stehenden Wohnung ist.
(…) Nach gefestigter jüngerer Rsp ist der fiktive Mietwert einer dem Unterhaltsberechtigten überlassenen Liegenschaft wegen der damit verbundenen Verminderung des Unterhaltsbedarfs ganz oder teilweise als Naturalunterhalt anzurechnen (RIS-Justiz RS0047254 [T11]). Anerkannt ist die Anrechnung einer fiktiven Mietersparnis auch dann, wenn der Unterhaltsschuldner nur Miteigentümer der dem Unterhaltsberechtigten zur Verfügung gestellten Wohnung ist (RIS-Justiz RS0121283 [T2]). Das Ausmaß der Anrechnung ist eine Frage des Einzelfalls (RIS-Justiz RS0047254 [T8, T13]; RS0121283 [T1]). (…) Für die Höhe des fiktiven Mietwerts ist der Unterhaltspflichtige behauptungs- und beweispflichtig, weil es sich um einen rechtsvernichtenden Einwand handelt (RIS-Justiz RS0047254 [T22]). Das Rekursgericht legte seiner Unterhaltsbemessung (…) den im Vorbringen der Klägerin mit „maximal 1.500 EUR“ angesetzten fiktiven Mietwert der Liegenschaft zugrunde, nachdem sie den vom Beklagten für seine ...