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COVID-19-Verfahren: Unzulässigkeit des Rechtswegs zur Bekämpfung von COVID-19-Maßnahmen in Schulen
iFamZ 2022/95
Der Rechtsweg ist immer unzulässig, wenn mit dem begehrten gerichtlichen Vorgehen in Wirklichkeit die Vornahme oder Rückgängigmachung eines Hoheitsakts einer Verwaltungsbehörde angestrebt wird oder sonst auf deren behördliches Handeln Einfluss genommen werden soll (hier: Einflussnahme auf schulische Sicherheitskonzepte zur Bewältigung der COVID-19-Folgen).
Das Erstgericht wies den Antrag des Kindes, „das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung, vertreten durch die Bildungsdirektion für Niederösterreich, vertreten durch die Schulleitung der Volksschule E., habe es gegenüber der Minderjährigen ab sofort zu unterlassen, dieser – im Rahmen der Pandemiebekämpfung – in der von ihr besuchten Schule Maßnahmen anzuordnen oder vorzuschreiben, die die Gefährdung ihres Kindeswohls bewirken, wie insb a.) im Unterricht und auf dem Schulgelände Gesichtsmasken aller Art, insb Mund-Nasen-Schutz (MNS), sogenannte qualifizierte Masken (OP-Maske, FFP1- oder FFP2-Maske) oder andere zu tragen; b.) Mindestabstände untereinander oder zu anderen Personen einzuhalten, die über das vor dem Jahr 2020 Gekannte hinausgehen; c.) an Schnelltests oder PCR-Tests zur Fest...