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Keine Kostenerstattung für pränataldiagnostische Untersuchungen
iFamZ 2022/96
§§ 116 Abs 1 Z 1, 132c Abs 1 Z 1 ASVG
Da humangenetische Vorsorgemaßnahmen durch pränatale Diagnose zu den „Pflichtaufgaben“, nicht aber zu den „Pflichtleistungen“ der Krankenversicherungsträger zählen, hat auch eine über 40-jährige Schwangere keinen Anspruch auf Kostenerstattung für die bei einem Wahlarzt durchgeführten pränataldiagnostischen Vorsorgemaßnahmen.