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iFamZ 3, Juni 2022, Seite 129

Kontaktverweigerung eines zwölf Jahre alten Kindes

iFamZ 2022/88

§ 187 ABGB

Die Unterbindung des Kontakts des Kindes zu dem getrennt lebenden Elternteil ist nur in Ausnahmefällen aus besonders schwerwiegenden Gründen zulässig. Nur bei massiver Gefährdung des Kindeswohls hat in einem – selbst unverschuldeten – Konfliktfall der Kontaktrechtsanspruch eines Elternteils gegenüber dem Kindeswohl zurückzutreten.

(…) 2. Nach den vom Rekursgericht übernommenen Feststellungen des Erstgerichts möchte die nunmehr Zwölfjährige weder begleiteten noch unbegleiteten Kontakt zu ihrem Vater haben und behält sich vor, zu einem späteren Zeitpunkt ihren Willen zu überdenken. Sie äußerte ihren autonomen Willen zunehmend differenzierter über mehr als vier Jahre hinweg verschiedenen Personen gegenüber mit einer klaren Zielorientierung und zunehmender Intensität. Im Sinne ihrer Bedürfnisse nach Ruhe und Sicherheit, einem Aufwachsen jenseits von Hochkonfliktfähigkeit, von ihr kontrollierbaren Lebensumständen und Selbstwirksamkeit ist davon auszugehen, dass erzwungene Kontakte zu ihrem Vater ihr Wohl nachhaltig beschädigen. Eine Aussetzung des Kontaktrechts wird daher dem Wohl des Kindes am besten gerecht. Würden weitere Kontakte der Minderjährigen zu ihrem...

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