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Familienzeitbonus („Papamonat“) und Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit
iFamZ 2022/98
§ 2 Abs 4 FamZeitbG
Der Anspruch eines unselbständig erwerbstätigen Vaters auf Familienzeitbonus geht nicht dadurch verloren, dass er im unmittelbaren Anschluss an den Bezug des Familienzeitbonus oder im Anschluss wenige Tage über den Bezugszeitraum des Familienzeitbonus die Erwerbstätigkeit nicht wieder aufnimmt, sondern eine Karenz nach dem VKG in Anspruch nimmt.