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Entlassung eines Arbeitnehmers, der selbst keine Behinderung hat, dessen Kind aber behindert ist (Rs S. Coleman)
iFamZ 122/08
Art 2 Abs 2 lit a RL 2000/78/EG
Die RL 2000/78/EG (Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf) und insb ihre Art 1 und 2 Abs 1 und 2 lit a sind dahin auszulegen, dass das dort vorgesehene Verbot der unmittelbaren Diskriminierung nicht auf Personen beschränkt ist, die selbst behindert sind. Erfährt ein Arbeitnehmer, der nicht selbst behindert ist, durch einen Arbeitgeber eine weniger günstige Behandlung als ein anderer Arbeitnehmer in einer vergleichbaren Situation und ist nachgewiesen, dass die Benachteiligung des Arbeitnehmers wegen der Behinderung seines Kindes erfolgt ist, für das er im Wesentlichen die notwendigen Pflegeleistungen erbringt, so verstößt eine solche Behandlung gegen das Verbot der unmittelbaren Diskriminierung in Art 2 Abs 2 lit a RL 2000/78/EG. Desgleichen ist das in Art 1 und 2 Abs 1 und 3 RL 2000/78/EG enthaltene Verbot der Belästigung nicht auf Personen beschränkt, die selbst behindert sind.