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Vertraglicher Ersatzanspruch der Mutter wegen Verdienstentgangs iZm der Notwendigkeit der Pflege des Kindes, das bei der Entbindung durch einen Behandlungsfehler schwer verletzt wurde
iFamZ 125/08
War Zweck des Behandlungsvertrags die fachgerechte Aufklärung, Beratung und Betreuung der Mutter vor und bei der Geburt, um körperliche Schäden - und daraus allenfalls resultierende Vermögensschäden - von Mutter und Kind zu vermeiden, umfasst er auch die Hintanhaltung eines Verdienstentgangs, den die Vertragspartnerin des Arztes deshalb erleidet, weil sie den Wiedereinstieg in ihren Beruf zwecks Pflege des durch einen Behandlungsfehler des Arztes behinderten Kindes verschieben muss. Der der Mutter aus der Vertragsverletzung entstandene Verdienstentgang ist somit kein mittelbarer Schaden.
Die dem Kind unter dem Titel Heilungskosten zugesprochenen Pflegekosten, die es an die Mutter weiterzugeben hat, sind bei Berechnung ihres Verdienstentgangs zur Gänze zu berücksichtigen.
Da die Mutter zufolge Nichtvornahme des indizierten Kaiserschnitts nicht mehr Schmerzen erdulden musste, als sie im Fall einer von Anfang an geplanten Entbindung mittels Kaiserschnitts hätte erleiden müssen, hat der Behandlungsfehler des beklagten Arztes nur ein Maß an körperlichen Schmerzen verursacht, das mit dem im Fall sachgerechter Behandlung identisch ist. Bei dieser Sachlage hat der...