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iFamZ 5, September 2008, Seite 255

Ablehnungsgrund Sachwalterschaft

iFamZ 127/08

§ 274 ABGB, Art 4 EMRK

Rechtsanwälte sind grundsätzlich dazu verpflichtet, Sachwalterschaften zu übernehmen. Etwaige Ablehnungsgründe müssen konkret geltend gemacht werden. Die Behauptung über eine nicht näher konkretisierte Arbeitsbelastung des Kanzleibetriebs, die nicht über das hinausgeht, was auf jede durchschnittliche Rechtsanwaltskanzlei zutrifft, reicht nicht aus. Nur eine konkrete individuelle und extreme berufliche Belastung kann zur UnzumutbarkeitS. 256 führen. Gegen diese Rechtslage bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken.

Der angesprochene Rechtsanwalt lehnte die Übernahme der Sachwalterschaft mit der Begründung ab, dass er schon für zwei Betroffene als Sachwalter tätig und eine der beiden Sachwalterschaften „äußerst zeitaufwendig“ sei. Überdies seien zahlreiche Verfahrenshilfen von seiner Kanzlei zu verrichten. (...)

Daraus folgt im vorliegenden Fall, dass der Revisionsrekurswerber mit seiner Ablehnung der Übernahme der Sachwalterschaft schon deshalb scheitern muss, weil er im Verfahren erster Instanz keinen ausreichend tauglichen Ablehnungsgrund geltend machte, hat er sich doch dort nur auf zwei von ihm schon übernommene Sachwalterschaften und auf „zahlreiche“ V...

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