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Anspannung wegen nicht umgehender Antragstellung auf Lohnsteuerrückvergütung
iFamZ 116/08
Im Rahmen des Anspannungsgrundsatzes ist der Geldunterhaltspflichtige, der aufgrund saisonaler Arbeitslosigkeit höhere Lohnsteuerrückvergütungen zu erwarten hat, zur jährlichen Vornahme der Arbeitnehmerveranlagung verpflichtet.
Auch bei einem Schüler einer „Sportklasse“ stellen die Kosten von Schulsportwochen, Sportgeräten und Sportbekleidung idR keinen Sonderbedarf dar und sind aus dem laufenden Unterhalt zu decken (hier bei einem Monatseinkommen des Vaters von ca 2.000 Euro).