Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Wiederaufleben des Unterhaltsanspruchs aufgrund eines Studiums nach mehrjähriger Berufstätigkeit
iFamZ 113/08
Der Unterhaltsanspruch des Kindes, das nach Abschluss der Handelsschule und fünfjähriger Berufstätigkeit, neben der es die Reifeprüfung an der Handelsakademie für Berufstätige abgelegt hat, das Studium der Kommunikationswissenschaften aufgenommen hat, kann wiederaufleben, wenn sich - neben ernsthafter Neigung, besonderer Eignung und ausreichendem Fleiß - das künftige Fortkommen durch die weitere Ausbildung mit überwiegender Wahrscheinlichkeit bedeutend verbessern wird. Die nach allgemeinen Erfahrungssätzen zu beurteilenden Chancen auf Verbesserung der Berufsaussichten bzw Verdienstmöglichkeiten des Kindes einerseits und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen Elternteils andererseits bilden ein bewegliches System zur Bemessung des Unterhalts während der Weiterbildung.