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iFamZ 4, August 2013, Seite 179

Betreuungsbeitrag nach OÖ JWG dient nur teilweiser Entlastung des mit Obsorge Betrauten und führt nicht zu voller Versorgung des Kindes

iFamZ 2013/126

S. 179§ 2 Abs 2 Z 2 UVG

Die 1997 geborene S ist die Tochter von M und H. Am wurde dem Vater H die Obsorge entzogen und auf dessen (nach der Aktenlage von ihm nunmehr getrennt lebende) Ehegattin (Stiefmutter) übertragen. Ab wurden S monatliche Titelvorschüsse in Höhe von 130,90 Euro gewährt, die schließlich (ab dem ) auf 130 Euro herabgesetzt wurden.

Am beantragte das Land OÖ als JWT die Weitergewährung der Unterhaltsvorschüsse. Gleichzeitig wurde mit dem Antrag ein Bescheid der zuständigen Bezirkshauptmannschaft als Organ der Landesverwaltung in erster Instanz vom übermittelt, mit dem der Stiefmutter zur Erleichterung der mit der Pflege und Erziehung verbundenen Aufwendungen ab bis zur Beendigung der fremden Pflege, längstens jedoch bis zur Erreichung der Volljährigkeit des Pflegekindes ein Betreuungsbeitrag von monatlich 469,90 Euro zuzüglich Sonderzahlung und eine jährliche Bekleidungshilfe in Höhe von 665,60 Euro zuerkannt wurden.

Das Erstgericht gewährte S vom bis die Unterhaltsvorschüsse weiter. Das Rekursgericht bestätigte diesen Beschluss. Der OGH gab dem Rekurs des Bundes nicht Folge.

(…) Die Einschränkung des Unterhaltsvorschussanspruchs nach § 2 Abs 2 Z 2 UVG soll sichers...

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