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Probleme der Inventarisierung bei Kontomitinhaberschaft
iFamZ 2013/152
Lautet ein Bankkonto sowohl auf die Erblasserin als auch auf deren Mutter, sind also beide Kontomitinhaber und weist die Mutter eigene Einzahlungen auf dieses Konto in der Höhe etwa der Hälfte des Guthabens nach, so ist es eine vertretbare Rechtsauffassung, eine Hälfte dieses Guthabens in das Inventar aufzunehmen.