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Beschränkung des pflichtteilsberechtigten Erben durch fideikommissarische Substitution
iFamZ 2013/155
S. 204§ 774 ABGB
Der Anspruch eines Pflichtteilsberechtigten, der unter Beschränkung durch eine fideikommissarische Substitution zum Erben eingesetzt oder dem unter einer gleichartigen Beschränkung ein Vermächtnis ausgesetzt wurde, auf Ungültigerklärung der fideikommissarischen Substitution ist als Anfechtungsanspruch gegen den aus der fideikommissarischen Substitution Berechtigten und nicht gegen den Nachlass zu verfolgen. Er muss seine Ansprüche als Pflichtteilsberechtigter nach § 774 Satz 3 ABGB, welche Bestimmung im Sinne einer Anfechtbarkeit verstanden wird, die dem Noterben einen Anspruch auf Freistellung von den pflichtteilswidrigen Bedingungen und Belastungen gibt, mit Leistungsklage gegenüber den Erben und/oder Begünstigten geltend machen.