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Kindesrückführung: grünes Licht aus Straßburg
EGMR und EuGH im Gleichklang
Im Fall der Beschw-Nr 3890/11, Povse gg Österreich, hat der EGMR am entschieden. Ein kurzer Blick in die Gründe ist angebracht.
I. Sachverhalt
Die Erstbeschwerdeführerin wurde 2006 als Tochter der Zweitbeschwerdeführerin und des nicht mit ihr verheirateten Vaters geboren. Zwei Monate vor ihrer Geburt waren die Eltern in Italien zusammengezogen. Daher kam ihnen beiden das Sorgerecht nach italienischem Recht zu. Nach Streitigkeiten verlegte die Zweitbeschwerdeführerin ihren und der Erstbeschwerdeführerin Aufenthalt aus Vittorio Veneto nach Judenburg. Seit Juni 2005 brach auch der Besuchskontakt zwischen der Erstbeschwerdeführerin und dem Vater ab. Am langte ein Rückstellungsantrag nach dem HKÜ vom Vater beim BG Leoben ein. Dieser Antrag blieb letztlich (LG Leoben im zweiten Rechtsgang am ) erfolglos. Am fasste das Jugendgericht Venedig einen auf Art 11 Abs 8 VO Brüssel IIa gestützten Rückführungsbeschluss, dessen Durchsetzung der Vater am beim BG Leoben begehrte, das den Antrag am S. 205 ablehnte, was vom LG Leoben am abgeändert wurde. Am stellte der OGH anlässlich des Revisionsrekursverfahrens ein Vorabentscheidungsersuchen beim EuGH, der im Eilverfahren am die Bindung der österreic...