zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
iFamZ 4, August 2013, Seite 192

Neues im Gewaltschutz

Ulrich Pesendorfer

I. Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes

Mit der SPG-Novelle 2013, BGBl I 2013/152, reagiert die Politik auf ein Beziehungsdrama: Ein Vater, über den ein polizeiliches Betretungsverbot verhängt worden war, hatte im Mai 2012 seinen siebenjährigen Sohn in der Volksschule erschossen.

Die daraufhin eingerichtete „Task Force Kinderschutz“ schnürte ein Maßnahmenpaket. Darunter sind auch folgende Änderungen im SPG, die mit in Kraft treten werden:

1.

Ausweitung des Betretungsverbots nach § 38a SPG auf Schulen, institutionelle Kinderbetreuungseinrichtungen wie Kindergärten und Horts, jeweils samt Umgebung (50 Meter), wenn unmündige Minderjährige gefährdet sind; bislang waren nur die Wohnung der gefährdeten Person und deren unmittelbare Umgebung umfasst.

2.

Unverzügliche Information der Kinder- und Jugendhilfeträger und der Leitung der Betreuungseinrichtung, für die das Betretungsverbot verhängt wurde, durch die Polizei bei Gefährdung von Kindern unter 14 Jahren. Damit sollen weiter gehende Maßnahmen zum Schutz des Kindes sichergestellt werden.

3.

Die Missachtung einer Gewaltschutz-EV (also einer EV nach §§ 382b, 382e und § 382g EO) wird unter Verwaltungsstrafe gestellt (Geldstrafe bis zu 500 Euro, zweiwöchige Ersatzfreiheitsstrafe). Damit wird ein ...

Daten werden geladen...