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iFamZ 4, August 2013, Seite 177

Neue Regelbedarfssätze

Peter Barth

Der Senat 43 des LGZ Wien hat Anfang August 2013 seine Berechnungen zum neuen Regelbedarf bekanntgegeben. Die neuen Regelbedarfssätze sind gültig von bis ; in dem Monat, in dem das Kind die neue (höhere) Altersstufe erreicht, ist bereits der für diese geltende Regelbedarfssatz heranzuziehen.


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Altersstufe
Regelbedarf 2012/2013
Regelbedarf 2013/2014
bis 3 Jahre
190 Euro
194 Euro
3 bis 6 Jahre
243 Euro
249 Euro
6 bis 10 Jahre
313 Euro
320 Euro
10 bis 15 Jahre
358 Euro
366 Euro
15 bis 19 Jahre
421 Euro
431 Euro
19 bis 28 Jahre
528 Euro
540 Euro

Autorinnen und Autoren:
Peter Barth
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