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iFamZ 6, Dezember 2023, Seite 317

Pflegeausbildungszuschuss kein Eigeneinkommen

iFamZ 2023/229

§ 231 ABGB; § 3 Abs 1 PAusbZG

Der Pflegeausbildungszuschuss ist nicht als Eigeneinkommen des Unterhaltsberechtigten zu berücksichtigen, weil er aufgrund ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung und seiner gesetzlichen Zweckbestimmung dem Unterhaltsberechtigten als Anreiz für die Berufswahl zur Verfügung zu stehen und nicht den Unterhaltsschuldner entlasten soll.

Rubrik betreut von: Matthias Neumayr
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