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Bestellung einer Rechtsanwältin für dringende Steuerangelegenheiten
iFamZ 2023/247
Einer für den Betroffenen als Rechtsbeistand im Verfahren und als einstweilige Erwachsenenvertreterin bestellte Rechtsanwältin, die nicht in die Liste nach § 28 Abs 1 lit o RAO eingetragen ist, kommt als einstweilige Erwachsenenvertreterin nach § 275 Z 1 ABGB ein Ablehnungsrecht zu, wenn die Besorgung der ihr übertragenen Angelegenheiten nicht überwiegend Rechtskenntnisse erfordert. Mit Rechtskenntnissen iSd § 275 Z 1 ABGB sind auch Steuerrechtskenntnisse gemeint.
(…) [4] 4. Auch für die regelmäßig einzelfallbezogene Beurteilung, ob Angelegenheiten zu besorgen sind, für die vorwiegend Rechtskenntnisse erforderlich sind, kommt dem Gericht ein Ermessensspielraum zu (RIS-Justiz RS0117452 [T2]; RS0087131). Rechtliche Fachkenntnisse werden in der Regel für die Vertretung vor Ämtern, Behörden und Gerichten erforderlich sein (5 Ob 40/23b [ErwGr 3.5.]). Es muss eine Angelegenheit vorliegen oder konkret absehbar sein, die von einer Person ohne juristische Ausbildung nicht eigenständig erfüllt werden könnte. Die bloß abstrakte Möglichkeit, dass in Zukunft Prozesse und Verfahren anfallen oder Rechtskenntnisse künftig von Vorteil sein könnten, genügt nicht. Vielmehr müssen diese Angelegenheite...