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Vorläufige Alleinobsorge zur Entscheidung über Schule und Kindergarten
iFamZ 2023/235
Eine Gefährdung des Kindeswohls iSd § 181 Abs 1 ABGB kann auch darin liegen, dass die Eltern in einer wichtigen Angelegenheit kein Einvernehmen erzielen können. Eine Entscheidung des Gerichts über den Schul- und Kindergartenort ist im Gesetz nicht vorgesehen.
Die Kindeseltern, denen die gemeinsame Obsorge zukam, trennten sich im September 2021. Der Vater blieb in K, während die Mutter zu ihren Eltern nach W gezogen ist. Die Kinder befanden sich anfangs bei der Mutter, dann beim Vater und schließlich abwechselnd eine Woche bei der Mutter und eine Woche beim Vater. Seit März 2022 weigern sich die Kinder, zu ihrem Vater in dessen Auto zu steigen und mit ihm nach K zu fahren, sodass sich die Kinder seither bei der Mutter in W befinden. Die Eltern konnten sich nicht auf die Auswahl der Schule und des Kindergartens einigen. Nachdem die Mutter die Kinder in W angemeldet hatte, versuchte der Vater, die Kinder wieder abzumelden. Außerdem hat der Vater ein Kind in der Schule in K angemeldet.
Die Vorinstanzen betrauten die Mutter vorläufig mit der alleinigen Obsorge in Kindergarten- und Schulangelegenheiten und legten den hauptsächlichen Aufenthalt der Kinder vorläufig am Wohnsitz d...