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Anspruch auf Elternunterhalt bei Bezug von Mindestsicherung in Tirol
iFamZ 2023/230
S. 318 § 234 ABGB; § 17, 23 TMSG
Da § 234 ABGB einen niedrigeren Standard als § 231 ABGB festsetzt, indem der eigene angemessene Unterhalt des Kindes nicht gefährdet sein darf, ist es sachgerecht, die Berechnung des angemessenen Unterhaltsanspruchs der Eltern gem § 234 ABGB immer konkret an den individuellen Lebensverhältnissen der bedürftigen Eltern und der unterhaltspflichtigen Kinder im Einzelfall zu orientieren; eine Berechnung nach einer Prozentwertmethode kann lediglich ein ungefährer Richtwert sein.
Erstantragstellerin und Zweitantragsteller sind Mutter und Vater der Erstantragsgegnerin (Tochter) und des Zweitantragsgegners (Sohn). Eltern und Kinder sind österreichische Staatsbürger.
Die 1957 geborene Mutter zog mit dem 1940 geborenen Vater und den beiden mittlerweile volljährigen Kindern von Syrien nach Österreich. Die Mutter ging nie einer Beschäftigung nach und widmete sich der Kindererziehung und Haushaltsführung. Der Vater arbeitete ua in Deutschland und den USA. Er hat keinen Anspruch auf Alterspension in Österreich. Beide Eltern beziehen die Mindestsicherung. Sie haben kein Vermögen und leben in einer Mietwohnung, für die monatlich 791,81 € brutto zu zahlen sind.
Der Sohn verdient (…) ca 2.200