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Berücksichtigung eines Wohnvorteils?
iFamZ 2023/227
Verfügt die Mutter infolge massiv herabgesetzter Leistungsfähigkeit nur über ein unter der Belastungsgrenze liegendes Einkommen, aus dem sie Geldunterhaltsleistungen erbringen könnte, kann es dahinstehen, ob bei der Ermittlung der Unterhaltsbemessungsgrundlage ein Wohnvorteil zu berücksichtigen ist: Mit der kostenlosen Benützung der gesamten ehemaligen Ehewohnung ist nämlich keine unterhaltsrechtlich relevante Ersparnis verbunden, weil sie aus ihrem geringen Einkommen keine Wohnung bezahlen könnte.