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Zum Wohlverhaltensgebot im Kontaktrechtsstreit
iFamZ 2023/237
Aufgrund des Wohlverhaltensgebots des § 159 ABGB ist jeder Elternteil verpflichtet, zur Wahrung des Kindeswohls alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zu anderen Personen, denen das Kind betreffende Rechte und Pflichten zukommen, beeinträchtigt oder die Wahrnehmung von deren Aufgaben erschwert. Den Eltern steht es deshalb auch nicht zu, sich vor oder gegenüber dem Kind über den anderen Elternteil in einer herabwürdigenden Weise zu verhalten oder zu äußern.
(…) 3. Die Revisionsrekurswerberin bekämpft das ausgedehnte vorläufige Kontaktrecht des Vaters im Wesentlichen mit dem Argument, er habe gegen das Wohlverhaltensgebot des § 159 ABGB verstoßen, indem er sie auch vor dem Minderjährigen beschimpft und mutwillig zahlreiche Verfahren gegen sie und ihre Eltern eingeleitet habe.
4. Aufgrund des Wohlverhaltensgebots des § 159 ABGB ist jeder Elternteil verpflichtet, zur Wahrung des Kindeswohls alles zu unterlassen, was das Verhältnis des minderjährigen Kindes zu anderen Personen, denen das Kind betreffende Rechte und Pflichten zukommen, beeinträchtigt oder die Wahrnehmung von deren Aufgaben erschwert (…). Dass die vom Vater angestrengten Verfahren auf das Wohl des Kind...