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SWK 10, 1. April 2009, Seite T 86

Anwendbarkeit der WTO-Abkommen auf direkte und indirekte Steuern

Die WTO ist eine globale internationale Organisation, die sich mit zwischenstaatlichen Handelsregelungen beschäftigt. Ihre Hauptziele sind gemäß der Präambel die Erhöhung des Lebensstandards, die Sicherung der Vollbeschäftigung, die Steigerung des Realeinkommens, die Ausweitung der Produktion und des Handels mit Waren und Dienstleistungen. Ihren Kern bilden die WTO-Abkommen. In einem Beitrag in der März-Ausgabe der SWI beleuchten MMag. Thomas Ecker und MMag. Franz Koppensteiner die mögliche Anwendbarkeit der WTO-Abkommen im Bereich der direkten und indirekten Besteuerung. Im Ergebnis ergibt sich folgendes Bild: Der GATT-Vertrag ist sowohl auf direkte Steuern als auch auf indirekte Steuern und Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung anwendbar. Bei direkten Steuern allerdings nur, sofern ein Produktbezug besteht. Der GATS-Vertrag hat vorwiegend nur auf indirekte Steuern Einfluss. Der TRIPS-Vertrag wurde aufgrund der bis dato geringen (und wahrscheinlich auch zukünftig nicht zu erwartenden) Relevanz für den Steuerbereich peripher behandelt. Im Fall des SCM-Vertrags kann man großteils von Auswirkungen auf den direkten und indirekten Steuerbereich, einschließlich Abkommen zur Verm...

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