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SWK 10, 1. April 2009, Seite 27

Die Neuregelung des deutschen GmbH-Gesetzes

Die wesentlichsten Änderungen der Reform im Überblick

Christian Fritz

Mit dem Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts ("Mo" in MoMiG) und zur Bekämpfung von Missbräuchen ("Mi" in MoMiG) vom , dBGBl. I 2008, 2026, ist die umfassendste Reform des deutschen GmbH-Gesetzes seit dessen Einführung vor 117 Jahren am in Kraft getreten. Der nachfolgende Beitrag vermittelt einen Überblick über die wesentlichsten Neuerungen und untersucht, ob manche Sanierungsversuche im deutschen GmbH-Recht als Vorbild für eine hiesige Reform geeignet sind.

1. Die neue Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

1.1. Grundlagen

Während bei der klassischen GmbH die Höhe des Stammkapitals mit 25.000 Euro unverändert bleibt (§ 5 Abs. 1 dGmbHG), wurde eine neue Form der GmbH geschaffen: die sog. Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt).

Diese in einem einzigen Paragrafen (§ 5a dGmbHG) geregelte Einstiegsvariante einer GmbH ist keine neue Rechtsform; sie kann bereits mit einem Kapital von 1 Euro errichtet werden.

Anlass für die Schaffung der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) war vor allem die in Deutschland wesentlich spürbarer als hierzulande bestehende Konkurrenz durch die englische private limited company; die UG (haftungsbeschränkt) bietet somit eine bewusste Gestaltungsalterna...

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