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Einführung einer vorzeitigen Absetzung für Abnutzung
Ist der neue § 7a EStG ein wirksamer Investitionsanreiz?
Im am 11. 3. vom Nationalrat beschlossenen Konjunkturbelebungsgesetz 2009ist eine vorzeitige Absetzung für Abnutzung vorgesehen: Bei körperlichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die nach dem und vor dem angeschafft oder hergestellt werden, ausgenommen Grundstücke und Wirtschaftsgüter im Sinn des § 10 Abs. 4 erster bis sechster Teilstrich EStG, kann im Jahr der Anschaffung oder Herstellung einschließlich der nach § 7 EStG zulässigen Absetzung für Abnutzung eine vorzeitige Absetzung für Abnutzung von 30 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten vorgenommen werden.
1. Die Neuregelung im Überblick
Die vorzeitige Abschreibung gibt es für die Anschaffungs- und Herstellungskosten körperlicher Wirtschaftsgüter in den Kalenderjahren 2009 und 2010. Nicht begünstigt werden die Anschaffungs- und Herstellungskosten von Grundstücken, Gebäuden, Mieterinvestitionen und Pkws, Kombis, ausgenommen bei gewerblicher Personenbeförderung und Fahrschulen. Ebenfalls nicht begünstigt werden gebrauchte Wirtschaftsgüter, wenn der Erwerb von verbundenen Unternehmen erfolgt.
Voraussetzung ist ferner, dass die Wirtschaftsgüter eine Nutzungsdauer von mehr als vier Jahren haben. Die Besonderheit dieser vorzeitigen Abs...