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Kein Alleinverdienerabsetzbetrag bei Nichtbestehen eines gemeinsamen Haushalts
Gemäß § 33 Abs. 4 EStG steht einem Alleinverdiener ein Steuerabsetzbetrag zu. Alleinverdiener ist ein Steuerpflichtiger, der mehr als sechs Monate im Kalenderjahr verheiratet ist und von seinem unbeschränkt steuerpflichtigen Ehegatten nicht dauernd getrennt lebt. Für Steuerpflichtige i. S. d. § 1 Abs. 4 EStG 1988 ist die unbeschränkte Steuerpflicht des Ehegatten nicht erforderlich. Hat der Steuerpflichtige zwar bereits im August des Jahres 2006 geheiratet, ist seine Gattin jedoch erst im März des Jahres 2008 zu ihm gezogen, besteht für das Jahr 2007 kein Anspruch auf den Alleinverdienerabsetzbetrag. Dies gilt auch dann, wenn ihn die Gattin regelmäßig (als Touristin) besucht hat ().