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SWK 10, 1. April 2009, Seite W 34

Zivilverfahrensnovelle 2009 vom Nationalrat beschlossen

Das Plenum des Nationalrates hat in der Sitzung am eine Zivilverfahrensnovelle 2009 beschlossen. Die Novelle zielt u. a. darauf ab, den ökonomischen Ablauf des Zivilverfahrens zu sichern, das rechtliche Gehör im Rekursverfahren zu stärken, die Kompetenzaufsplitterungen im Unterhaltsbereich zu verringern wie auch gehörlosen oder hochgradig schwerhörigen Menschen die Durchsetzung ihrer Rechte vor Gericht zu erleichtern. Weiters wird im Zuge der Anpassung der Zivilprozessordnung an europäische Regelungen (Europäisches Mahnverfahren und Europäisches Bagatellverfahren) die grenzüberschreitende Rechtsverfolgung wesentlich vereinfacht, beschleunigt und kostengünstiger gestaltet: Das Europäische Mahnverfahren tritt als Alternative zu den nationalen Verfahren in Kraft.

Mithilfe eines eigenständigen europäischen Verfahrens erhalten Gläubiger bei unbestrittenen Geldforderungen gegen Schuldner aus einem anderen Mitgliedstaat einen vollstreckbaren Titel, um so schneller ihre Ansprüche durchsetzen zu können. In Österreich liegt die Zuständigkeit für die Erlassung eines Europäischen Zahlungsbefehls beim Bezirksgericht für Handelssachen Wien.

Das Europäische Bagatellverfahren ist darauf gerichtet, bei grenzüberschrei...

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