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SWK 10, 1. April 2009, Seite 384
Das Grunderwerbsteuergesetz i. d. F. des SchenkMG 2008 auf einen Blick
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Steuergegenstand | Berechnung | Entstehung der Steuerschuld | Steuerschuldner | Anzeige/Selbstberechnung | Erstattung |
Erwerbsvorgänge an inländischen Grundstücken: 1. entgeltlicher Eigentumserwerb, 2. Erwerb der wirtschaftlichen Verfügungsmacht, 3. Anteilsvereinigung und Anteilsübertragung bei Gesellschaften. Neu ab : - auch unentgeltlicher Erwerb (Schenkung, Grunderwerb von Todes wegen). Grundstück i. S. d. GrEStG: - nach bürgerlichem Recht, - Baurecht und Superädifikat. Neu ab : neue Befreiungen: 1. unentgeltliche Betriebsübergabe, 2. gleichteiliger Erwerb einer Wohnstätte durch den Ehegatten, 3. Übergang nach dem StiftEG, 4. Zuwendungen öffentlich-rechtlicher Körperschaften. | Bemessungsgrundlage: 1. Wert der Gegenleistung, 2. Wert des Grundstücks: a) einfacher Einheitswert bei land- und forstwirtschaftlicher Übergabe; b) dreifacher Einheitswert, wenn keine Gegenleistung vorliegt, bei Anteilsvereinigung und Anteilsübertragung. Neu ab : dreifacher Einheitswert: a) wenn die Gegenleistung unter dem dreifachen Einheitswert ist und b) beim Grunderwerb von Todes wegen. Steuersätze: 2 % bei Ehegatten, Kindern, Eltern; 2 % bei Scheidung; 3,5 % bei übrigen Erwerbern. Ne... |