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SWK 10, 1. April 2009, Seite 384

Das Grunderwerbsteuergesetz i. d. F. des SchenkMG 2008 auf einen Blick

Monika Schindler

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Steuergegenstand
Berechnung
Entstehung der Steuerschuld
Steuerschuldner
Anzeige/Selbstberechnung
Erstattung
§§ 1-3 GrEStG
§§ 4-7 GrEStG
§§ 10-16 GrEStG
Erwerbsvorgänge
an inländischen Grundstücken:
1. entgeltlicher Eigentumserwerb,
2. Erwerb der wirtschaftlichen Verfügungsmacht,
3. Anteilsvereinigung und Anteilsübertragung bei Gesellschaften.
Neu ab :
- auch unentgeltlicher Erwerb (Schenkung, Grunderwerb von Todes wegen).
Grundstück i. S. d. GrEStG:
- nach bürgerlichem Recht,
- Baurecht und Superädifikat.
Neu ab :
neue Befreiungen:
1. unentgeltliche Betriebsübergabe,
2. gleichteiliger Erwerb einer Wohnstätte durch den Ehegatten,
3. Übergang nach dem StiftEG,
4. Zuwendungen öffentlich-rechtlicher Körperschaften.
Bemessungsgrundlage:
1. Wert der Gegenleistung,
2. Wert des Grundstücks:
a) einfacher Einheitswert bei land- und forstwirtschaftlicher Übergabe;
b) dreifacher Einheitswert, wenn keine Gegenleistung vorliegt, bei Anteilsvereinigung und Anteilsübertragung.
Neu ab :
dreifacher Einheitswert:
a) wenn die Gegenleistung unter dem dreifachen Einheitswert ist und
b) beim Grunderwerb von Todes wegen.
Steuersätze:
2 % bei Ehegatten, Kindern,
Eltern;
2 % bei Scheidung;
3,5 % bei übrigen Erwerbern.
Ne...


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