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Kinderbetreuungsgeld: Zuverdienstgrenze und Rückforderung nicht verfassungswidrig
Die Berechnung des für die Zuverdienstgrenze maßgeblichen Einkommens erreicht nach Ansicht des VfGH nicht ein solches Maß an Kompliziertheit und Intransparenz, dass die Anwendung dieser Regelungen für die potenziellen Bezugsberechtigten unmöglich oder in verfassungswidriger Weise erschwert wird. Eine gewisse Unsicherheit hinsichtlich der Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen (hier: insb. die Einhaltung der Zuverdienstgrenze) ist mit allen einkommensabhängigen Sozialleistungen zwangsläufig verbunden und macht die Regelung per se nicht verfassungswidrig. Auch wenn es aus legistischer Sicht allenfalls zweckmäßigere und leichter handhabbare Alternativen geben sollte, verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine Rückzahlungsverpflichtung bei Überschreiten der Zuverdienstgrenze bestehen gleichwohl nicht ( u. a.).