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SWK 10, 1. April 2009, Seite 369

Inanspruchnahme des Freibetrags für investierte Gewinne bei pauschaler Gewinnermittlung

Änderung ab 2010 durch die Steuerreform - Freibetrag kann auch bei pauschaler Gewinnermittlung mittels Basispauschalierung in Anspruch genommen werden

Markus Wagner

Das Plenum des Nationalrats hat am das Steuerreformgesetz 2009 beschlossen. Dadurch wird unter anderem ab 2010 der Freibetrag für investierte Gewinne (FBiG) neu geregelt und gleichzeitig in Gewinnfreibetrag (GFB) umbenannt. Erfreulicherweise löst der Gesetzgeber zugleich eine heiß diskutierte Frage: Steuerpflichtige, welche die Basispauschalierung nach § 17 EStG in Anspruch nehmen, können dabei künftig auch den FBiG bzw. den GFB in Anspruch nehmen.

1. Bisherige Diskussion

Mit der Frage, ob bei einer pauschalen Gewinnermittlung auch der FBiG in Anspruch genommen werden kann, beschäftigt sich die Fachwelt schon genauso lange, wie es die diesbezügliche Regelung in § 10 EStG gibt: Vom BMF wird in Rz. 3701 der EStR 2000 angeführt, dass bei Inanspruchnahme einer Teilpauschalierung nur dann ein FBiG geltend gemacht werden kann, wenn dieser nicht vom Betriebsausgabenpauschale erfasst ist, was nach Meinung des BMF bedeutet, dass z. B. ein Gesellschafter-Geschäftsführer, der die Basispauschalierung nach § 17 Abs. 1 EStG in Anspruch nimmt, wegen dieser Teilpauschalierung vom FBiG ausgeschlossen bleibt.

Genau diese Frage, ob speziell bei der Basispauschalierung nach § 17 EStG der FBiG in Anspruch genommen werden kann oder nicht, wird in der Fachliteratur seit...

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